F e l d p o s t  II. Weltkrieg

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DIE FELDPOSTSENDUNGEN
 

Feldpostkarten

Jeder Angehörige einer im Einsaz stehenden Truppe erhielt unentgeltlich pro Woche zwei Feldpostkarten, die von der Einheit über das zuständige Feldpostamt bezogen wurden. Dieses wiederum bezog die Karten über entsprechende Bedarfsmeldungen auf dem Dienstweg vom Reichspostministerium.
In umgekehrter Richtung Heimat-Front konnten Feldpostkarten für einen Reichspfennig pro zwei Stück bei den Postämtern bezogen werden.
Es war aber auch möglich, neben diesen amtlich veranlaßten und von den Reichsdruckereien in Berlin und Wien gedruckten Feldpostkarten andere, privat hergestellte und mit Zu-drucken versehene Postkarten zu verwenden.
Im Verkehr Front-Heimat waren Ansichtskarten mit Stadt- und Landschaftsbildern, aus denen der Standort des Absenders mit Feldpostnummer geschlossen werden konnte, verboten und wurden an den Absender zurückgeleitet, was aber nicht immer rigoros gehandhabt wurde.
Jeder Soldat erhielt außerdem nach Versetzung vom Ersatztruppenteil zu einer Einheit mit Feldpostnummer eine Benachrichtigungskarte mit entsprechendem Vordruck.
Mittels dieser Karte konnte er seinen Angehörigen die neue Feldpostnummer, über die er nun zu erreichen war, kundtun. Dies war auch der Fall, wenn eine ganze Einheit zur Front verlegt wurde.

Feldpostbriefe

Waren zu Beginn des Krieges noch private Feldpostbriefe bis zu einem Höchstgewicht
von 250g zugelassen,
wurde die Gewichtsobergrenze im Oktober 1940 auf 100 g festgesetzt und
schließlich im Dezember 1941 auf 50g gesenkt; eine Folge der zunehmend angespannten Transportlage an allen Fronten.
Nach weiteren Beschränkungen in den Weihnachtstagen 1942 und 1943 wurden ab 18. April 1944 überhaupt nur noch Briefe bis 20 g befördert.
Sendungen von 20 bis 100 g mußten eine Päckchen-Zulassungsmarke aufweisen.
In den Westen wurden auf Grund der Invasionsfolgen nur noch Karten und Briefe bis 20 g zugelassen.

 

Pakete

Grundsätzlich hat die Feldpost Privatpakete von Wehrmachtsangehörigen nicht befördert, lediglich Pakete für den Dienstbetrieb, die wie solche mit Wertangabe den Vorschriften des zivilen Postdienstes unterlagen. Feldpostpakete von Dienststellen, z . B . mit Nachlaßsachen Gefallener oder Eigensachen von Verwundeten, waren hingegen gebührenfrei. Sie mußten lediglich mit dem Dienststempel der absendenden Einheit versehen sein.
Ab Oktober 1942 konnten in Ausnahmefällen gebührenpflichtige Pakete auch von privaten Absendern an Soldaten mit Feldpostnummer geschickt werden, wenn sie von einer Wehrmachtsbriefstelle genehmigt waren. Einer solchen Genehmigung ging jedoch ein umfangreiches Verfahren voraus und wurde auch weniger von den Angehörigen der Soldaten in Anspruch genommen


Feldpostpäckchen
Im Gegensatz zur Paketpost, die im wesentlichen schon aus
Transportgründen dem militärischen Bereich vorbehalten sein mußt, wurden mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Reichspostmimisteriums Nr. 543/1939 ab 1. November 1939 Feldpost zugelassen.
einschlägigen Bestimmungen der Deutschen Reichspost und ansonsten keinerlei Beschränkungen. Zugelassen waren offene und geschlossene Briefsendungen bis 100 g und Fp-Päckchen über 100 bis 250 g gebührenfrei,
Päckchen von 250 bis 1000 g waren mit Freimarken zu 20 Rpf und
Päckchen von 1000 bis 2 000 g mit 40 Rpf freizumachen.
Gewichtsüberschreitungen bis zu 10% wurden grundsätzlich bei allen Sendungsarten toleriert.
Für nicht oder unzureichend frankierte Sendungen wurde der Fehlbetrag ohne Zuschlag vom Empfänger eingehoben.

- Ab 8. Juli 1942 mußte infolge der gewaltigen Ausdehnung des Kriegs- und Besatzungsgebietes
  und der damit verbundenen Transportprobleme der Feldpost-Päckchenverkehr kontingentiert und
  gesteuert werden, und zwar erstmals durch Einführung von Päckchen-Zulassungsmarken.

Diese Marken wurden an Angehörige feldpostnummernführender Einheiten für den Versand an jene Angehörigen ausgegeben, von denen sie Päckchen erwarten konnten. Sie waren also ausschließlich für den Päckchenverkehr Heimat—Front bestimmt.
Der Verkehr in umgekehrter Richtung blieb keiner Einschränkung unterworfen, er konnte auch leicht durch entsprechende Befehle an die Truppe gesteuert werden.

- Vom 8. Juli bis 31. August 1942 erhielt jeder Soldat eine Zulassungsmarke pro Monat.

- Ab 1. September 1942 wurde die monatliche Zuteilung auf zwei Marken erhöht und die
  Gewichtsgrenze auf 2 000 g angehoben.
  Bis zu 1 000 g war nunmehr eine Marke, bis 2 000 g dann zwei Marken erforderlich.
  Darüber hinaus mußten die Päckchen für den Postlauf in der Heimat bis 1 kg mit 20 Rpf-,
  bis 2 kg mit 40 Rpf-Marken freigemacht werden.

Neben der Ausgabe von Zulassungsmarken wurde der Feldpost-Päckchenverkehr durch zusätzliche Bestimmungen und Maßnahmen je nach Kriegs- und Transportlage gesteuert.
Im einzelnen:
- 29. September 1939, Päckchen in Richtung Heimat - Front nur bis 250 g zugelassen.
-  8. Juni 1940, Päckchen mit Angabe des Bestimmungsortes (Abholpostamt) werden wieder
   angenommen.
-  31. August 1940, Sperre wird zur Gänze aufgehoben,
   Päckchen Heimat—Front bis 1 000 g zugelassen.
- 12. November 1940, Päckchen Front-Heimat ebenfalls.
- 5. Dezember 1941 — 4. Jänner 1942 erneute Sperre:
  Päckchenverkehr Heimat—Front eingestellt,
  Front— Heimat keine Beschränkung.
- 4.Januar - 7. Juli 1942, Verlängerung dieser Sperre.
- 8. Juli 1942, Einführung der Zulassungsmarken,
  Päckchen bis 1 000 g zugelassen. Freimachung mit 20 Rpf ab 250 g.
- bis zum 30. November 1942, Einlieferungstermin für Weihnachtspäckchen an die Front.
- 1.-25. Dezember 1942, Sperre von Fp-Pn oder päckchenartigen Sendungen,
   ausgenommen solchen mit offener Anschrift, die mit der Zivilpost ohne Zulassungsmarken
   befördert wurden.
   Zulässiges Höchstgewicht nunmehr 2 kg mit Freigebühr von 40 Rpf.
- 26. Dezember 1942, Aufhebung dieser Einschränkung.
- 5. Februar bis 1. April 1943, erneute Annahmesperre,
   ausgenommen Pn mit offener Anschrift oder mit Abholpostamt.
- 1.-25. Dezember 1943, Annahmesperre Heimat—Front, ausgenommen mit offener Anschrift.
- 25. März 1944, Einschränkung auf ein Gewicht von 100 g.
- 23. Juni 1944, Einschränkung nach dem Westen (Invasion) auf 20 g.
  Schwere Sendungen waren von den Fp-Päckchenstellen an die Absender zurückzuleiten mit
  dem Rücksendevermerk: »z.Zt. nur bis 20 g zugelassen«.
  Die verwendeten Zulassungsmarken wurden nicht ersetzt.

Alle diese Einschränkungen betrafen nur die Privatpost und nicht den militärischen Bereich und Sendungen aus dem Ausland.

- 20. Oktober 1944, Ausnahmeregelung Weihnachtspäckchenverkehr;
  Ausgabe von zwei Zulassungsmarken (Katalog Michel Nr. 4)
 
für den Versand von Weihnachtspäckchen Heimat—Front. Zugelassen
 
waren entweder zwei Päckchen bis zu 500 g mit je einer Zulassungsmarke
  oder ein Päckchen bis 1000 g mit zwei Marken.
  Die Päckchen mußten bis zum 30. November eingeliefert sein.
  Da die Marken, die an die Soldaten an der Front ausgegeben wurden, oft verspätet eintrafen,
  wurde dieser Termin bis zum 10. Dezember verlängert.
  Ausgenommen von dieser Möglichkeit, Päckchen an die Front zu schicken, waren die
  Angehörigen von Soldaten in den abgeschnittenen Festungen an der Atlantikküste und auf
  den Ägäischen Inseln.
- 24. November 1944, Sonderregelung »WINTERWÄSCHE«. Ausgabe von zwei Zulassungsmarken
  (Katalog Michel Nr. 3) für den Versand von Winterwäsche zur Front.
  Wie der Aufdruck dieser Marken zeigt, waren zwei Päckchen bis 2 000 g,
  die vom 10. Dezember 1944 bis 10. Februar 1945 bei den Postämtern angenommen wurden,
  zugelassen.
  Die Freigebühr betrug wie bei allen anderen Sendungen 40 Rpf,
  bei Nichterreichen der 2 kg entsprechend weniger
  Sämtliche Zulassungsmarken wurden an alle Angehörigen »feldpostnummernführender« Einheiten
  sowie an alle Gefolgschaftsmitglieder der zum gebührenpflichtigen Postverkehr
  »Durch Deutsche Feldpost« zugelassenen Dienststellen ausgegeben.
  Sie mußten an die rechte obere Ecke geklebt werden,
  daneben, je nach Gewicht des Päckchens, die Freimarke;
  diese wurde durch den Tagesstempel des Postamtes oder der Feldpost entwertet,
  wobei sich der letztere als besonders ungeeignet erwies.
  Es wurden deshalb für die meist weiche Verpackung Gummistempel mit dem Text
  »Bei der Feldpost eingeliefert« eingeführt.
  Diesen Stempel gibt es in verschiedenen Größen, Formen und Schriftarten.
  Die Stempelfarbe ist normalerweise schwarz wie bei den Fp-Normstempeln;
  es wurden aber auch andersfarbige Stempelkissen verwendet.
  Trotz zahlreicher Hinweise an die Bevölkerung durch Presse, Rundfunk und Film brachte die oft
   mangelhafte Verpackung der Fp-Päckchen, die einen langen Weg zum Empfänger zurückzulegen
  hatten, einen außerordentlich großen Arbeits- und Kostenaufwand mit sich.
  Bei der Postsammelstelle Berlin waren allein 30 Beamte mit der Neuverpackung von schadhaften
  Päckchen beschäftigt.
  Trotz dieser Belastung wurden sowohl Absender als auch Empfänger mittels Benachrichtigungs-
  karten oder beigelegter vorgedruckter Zettel auf die unzureichende Verpackung hingewiesen.
   Im Juli 1943 wurden die Postämter angewiesen, schlecht verschnürte oder mangelhaft verpackte
  Sendungen schon bei der Aufgabe zurückzuweisen
 
Zur Begrenzung des Päckchenversandes von Soldaten aus den besetzten Gebieten
  (Generalgouvernement, Böhmen und Mähren, Westgebiete, Skandinavien, Griechenland
  und Italien) in die Heimat wurden die »Zollfreien Monatssendungen« eingeführt.
  Die Führer von Truppeneinheiten oder feldpostnummernführenden Dienststellen übernahmen durch
  Abstempelung oder Anbringung von vorgedruckten Zetteln mit dem Vermerk
  »Zollfreie Monatssendung für den Monat ...« mit ihrer Unterschrift die Verantwortung über die
  zugelassene Anzahl der Sendungen und über weitere einschränkende Bestimmungen,
  wie z. B . die Einhaltung der zugelassenen Gewichtsmenge oder daß es sich um nicht
  unrechtmäßig erworbenes Gut handelte.
  Diese Päckchen mußten von der Deutschen Reichspost nicht den Zollstellen zur Behandlung
  zugeführt werden, ebensowenig Pakete mit den
  »Nachlaßsachen Gefallener oder Vermißter« und »Eigensachen Verwundeter«.
  Unzustellbare Feldpostpäckchen wurden an der Front gewöhnlich vom Einheitsführer an die
  Truppe verteilt, besonders wenn es sich um Lebensmittel, Zeitschriften oder dgl. handelte.
  Beiliegende Nachrichten oder persönliche Gegenstände gingen an den Absender mit einem
  Vermerk über die Verteilung des sonstigen Inhaltes zurück.
  Alle zurückgehenden Päckchen erhielten einen »ZURÜCK« -Vermerk mit entsprechendem Zusatz
  wie beim Briefverkehr : »NEUE ANSCHRIFT ABWARTEN«, »EMPFÄNGER UNBEKANNT« .
 

Zeitungen und Propaganda

Obwohl die Feldpost schon mit der normalen Brief- und Päckchenpost voll ausgelastet war,
wurden auch Zeitungssendungen und Propagandamaterial, so wie im zivilen Verkehr, an die
Front befördert. Propaganda war für die politische Führung, wie in jedem diktatorisch geführten
Staat, äußerst wichtig, in der Heimat wie auch im Kriegsgebiet.

Zeitungen konnten bei den Verlagen direkt oder von den Soldaten selbst über die Feldpostämter bestellt werden und wurden dann mit Streifband als Feldpostsendung gebührenfrei verschickt.
Eine Zustellgebühr wurde nicht erhoben, jedoch mußte die Zeitung bzw. Zeitschrift an den Verlag bezahlt werden, wofür die Feldpostämter eine Zeitungskontokarte oder besondere Bestellschreiben samt der Bezugsgebühr an die Verlagspostämter zu übermitteln hatten.
Ab 1. März 1941 waren auch Zeitungspakete bis zu fünf Kilogramm zugelassen.
An Angehörige von Dienststellen und Organisationen, die »Durch Deutsche Feldpost« postalisch versorgt waren, wurden die Zeitungen als gebührenpflichtige Zeitungsdrucksache versendet.
Wenn die Soldaten von ihren Angehörigen mit Zeitungsmaterial versorgt wurden, geschah dies über den normalen Briefverkehr mit Streifband oder als Päckchen — mit oder ohne Zulassungsmarke.
 

Telegramme
mit FpAmtsblVfg Nr. 4/1940 vom 9. 1. 1940, S. 3, wurden Privattelegramme zwischen Feldheer
und Heimat ausdrücklich unter folgenden Bedingungen zugelassen:

I. Nach dem Felde
1. Telegramme an Angehörige des Feldheeres werden nur auf Gefahr der Absender angenommen. Da nicht alle Telegramme bis zum Bestimmungsort telegrafisch übermittelt werden können, sondern z. T. von der letzten Telegrafendienststelle brieflich weitergesandt werden müssen, können sie die Empfänger nicht so schnell erreichen wie Telegramme im Inlands-. dienst. Absender von Telegrammen, aus deren Inhalt zu entnehmen ist, daß sie den Empfänger in kurzer Frist erreichen sollen, z. B. Benachrichtigung von Todesfällen und Aufforderung, an einer Beisetzung teilzunehmen usw. sind darüber zu unterrichten, daß die rechtzeitige Ankunft der Telegramme nicht sicher ist. Auf dem Telegramm ist vom Annahme-beamten ein entsprechender Vermerk niederzuschreiben.

2. Besonders zu behandelnde Telegramme mit Vermerken wie »dringend«, »Antwort bezahlt«, »Schmuckblatt« usw. sind nicht zugelassen.

3. Zugelassen ist nur die offene deutsche Sprache. Alle verabredeten und chiffrierten Ausdrücke sind verboten.

4. Unzustellbare Telegramme werden brieflich an das Aufgabeamt zurückgesandt.

5. Die Telegramme sind der nächsten PSSt telegrafisch zu übermitteln, die in der Telegrammabschrift vom Annahmebeamten hinzuzusetzen bzw. entsprechend zu ändern ist.

6. Für Telegramme nach dem Felde sind die Inlandsgebühren vom Absender zu entrichten. Die Angabe der Fp-Nr. und PSSt zählen in der Anschrift als ein Wort.

 

Nachdem seit Januar 1940 Privattelegramme zwischen Feldheer und Heimat in beiden Richtungen zugelassen wurden, erfreuten sie sich als zur damaligen Zeit schnellstes Benachrichtigungsmittel immer größerer Beliebtheit, zumal die Kosten keine Rolle spielten.
Das Bedürfnis, vom gegenseitigen Befinden Nachricht zu geben, wurde mit den zunehmend schlimmeren Auswirkungen des Kriegsgeschehens sowohl an der Front wie auch in der Heimat immer stärker. Hinzu kam, daß mehr und mehr Leute von der Möglichkeit, Telegramme zu senden, Gebrauch machten. Dadurch wurde letztendlich der Nachrichtenapparat von der

Deutschen Reichspost und der Feldpost, der auch für militärische Belange eingesetzt wurde, restlos überfordert. Das führte am 1. September 1942 zu einschränkenden Bestimmungen, ähnlich jenen für den Päckchen- und Luftfeldpostdienst. Da die Ausgabe von Zulassungsmarken in diesem Falle nicht zielführend sein konnte, wurde die Annahme von Telegrammen einer Prüfung auf Dringlichkeit und Notwendigkeit unterworfen. In der Heimat fiel die Zuständigkeit dafür an die Ortsgruppenleiter der NSDAP. Deren Zustimmung trug auf dem Formular den Vermerk »parteiamtlich geprüft« mit Dienstsiegel und Unterschrift. Für den Soldaten war es der Disziplinarvorgesetzte, also im allgemeinen der Kompaniechef, der seinen Prüfvermerk bei positiver Beurteilung auf dem Antrag anbrachte. Diese Prüfvermerke mußten mittelegrafiert werden.
Die Prüfbestimmungen wurden im Februar 1943 verschärft, was ein Jahr später nochmals geschah.
Der Weg der Telegramme Richtung Heimat — Front führte zuerst telegrafisch von der Annahmestelle des Postamtes zur nächsten Postsammelstelle, Fp-Päckchenstelle oder zu den Marine- und Luftgaupostämtern und von dort im allgemeinen brieflich zu den Feldpostämtern, wodurch es zu einer merklichen Verzögerung kam. Auf diesen Umstand mußte der Aufgeber des Telegrammes vom Beamten hingewiesen werden, und es wurde erst dann angenommen, wenn der Absender trotzdem auf die Einlieferung bestand.
In Richtung Front — Heimat konnte der Soldat sein Telegramm bei der vorgesetzten Dienststelle aufgeben, die es mit dem militärischen Fernschreibnetz an die nächstmögliche Telegraphen- dienststelle der DRP übermittelte. Es war schneller als in umgekehrter Richtung, wobei die Dringlichkeit allerdings einer wesentlich strengeren Prüfung unterzogen wurde. Als Aufgabeort war stets »im Felde« anzugeben. In allen Fällen waren die Inlandsgebühren zu entrichten, und zwar in Richtung Heimat-Front vom Absender und umgekehrt vom Empfänger, also immer im Heimatgebiet. Unzustellbare Telegramme wurden auf denselben Wegen, brieflich oder telegrafisch, zurückbefördert oder gemeldet.
Für Telegramme nach oder von Einheiten in den besetzten Gebieten galten Sonderbestimmungen, wobei der Geheimhaltung und abwehrmäßigen Überprüfung unbedingte Priorität zukam.

 

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